Mit allen teilnehmenden Initiativen und Kulturschaffenden haben wir uns zusammengesetzt, um unsere Forderungen an Politik und Verwaltung zu erarbeiten und zu bündeln.
Unsere Forderungen sind das Ergebnis einer tiefgreifenden Auseinandersetzung mit den Herausforderungen und Bedürfnissen unserer sozio-kulturellen Gemeinschaft. Sie spiegeln die Anliegen einer lebendigen Szene wider, die sich nachhaltig in die kulturelle Landschaft unserer Hauptstadt und unseres Bundeslandes einbringt. Diese Forderungen sind nicht nur Wünsche, sondern dringende Appelle für eine zukunftsorientierte Kulturpolitik.
Im Folgenden präsentieren wir unsere Forderungen, die das Resultat einer kollektiven Reflexion sind und die Grundlage für eine florierende Kulturszene in Thüringen legen sollen. Die Aufzählung unserer Forderungen hat keinen Bezug zu einer Wertigkeit.
Im Allgemeinen:
1. Kultur als Grundrecht etablieren. Wir fordern ein Recht auf unbeschränkte Teilhabe am kulturellen Leben sowie diesbezüglich langfristige und stabile Sicherungsinstrumente.
Kunst und Kultur können nur frei sein und ihren gesellschaftlichen Stellenwert einnehmen, wenn die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen gegeben sind und ihnen die notwendige Achtung und Akzeptanz auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen entgegengebracht werden. Die grundrechtlich verankerte Kunstfreiheit verkommt zur Phrase, wenn ihre materiellen Bedingungen ausgeblendet werden.
(Bundesebene)
2. Endstigmatisierung der sogenannten “Rave-Kultur” und anderer moderner Jugendkulturen durch Aufklärung in der Öffentlichkeit.
Vorurteile und Stereotypen gegenüber der Techno- und Partyszene müssen abgebaut und ein differenzierteres Bild vermittelt werden. Dies kann durch öffentliche Veranstaltungen, Informations – und Aufklärungskampagnen in Schulen und Medien sowie die Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden und Experten erreicht werden.
(Bundes-, Landes- und Kommunalebene)
3. Förderung und Anerkennung der Queeren Kultur als integralen Bestandteil der Gesamtkultur ist unerlässlich, um eine inklusive und vielfältige Gesellschaft zu schaffen, in der sich alle Menschen vertreten und akzeptiert fühlen.
LGBTQ+-Personen sind häufig mit Diskriminierung, Vorurteilen und Ausgrenzung konfrontiert. Daher sollte besonderes Augenmerk auf Maßnahmen gelegt werden, die nicht nur die Sichtbarkeit, sondern auch die Teilhabe dieser Personen in der Gesellschaft stärken. Dazu zählen die finanzielle Förderung von queeren Künstler*innen und Kulturprojekten, die Integration queerer Themen und Perspektiven in Bildungseinrichtungen und Medien, die Unterstützung von queeren Veranstaltungen sowie die Schaffung sicherer Räume und Hilfsangebote für LGBTQ+-Personen.
(Bundes-, Landes- und Kommunalebene)
auf Landesebene:
4. Eine breitere Kulturförderung und die Gleichstellung von Hoch- und Subkultur. Dabei soll der Hochkultur nichts weggenommen werden, sondern vielmehr die Förderung der Subkultur, die unsere Kulturlandschaft so heterogen und maßgeblich vielfältig macht, verstärkt werden.
Alternative Kulturprojekte und -initiativen, die oft über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen, aber einen bedeutenden Beitrag zur kulturellen Vielfalt leisten, verdienen angemessene Unterstützung, ohne dass dies zu Lasten der Hochkultur geht. Die Politik sollte die Bedeutung der Subkultur anerkennen, eine gerechtere Verteilung staatlicher Fördermittel sicherstellen und mehr finanzielle Mittel für subkulturelle Projekte bereitstellen.
(Bundes-, Landes- und Kommunalebene)
5. Mindestens eine Beibehaltung, wenn nicht Erhöhung der Budgets für soziokulturelle und kulturelle Projektförderung.
In unseren Kommunal- und Landeshaushalten entsprechen die Budgetanteile nicht dem gesellschaftlichen Mehrwert unserer Veranstaltungsformate. Diese haushaltliche Minderbewertung muss am gesellschaftlichen Mehrwert angepasst werden. Deshalb fordern wir insbesondere auch explizit die Erhöhung der investiven und institutionellen Förderung für soziokulturelle Projekte. Der alljährliche Diskurs um eine Reduzierung dieser Anteile in den Haushalten widerspricht eklatant unserem Verständnis der Verwendung von steuerlicher Umverteilung zugunsten staatlicher Interessen.
(Landes- und Kommunalebene)
6. Schutz, Erhalt und die Förderung von (Sozio-)Kulturräumen sowie Erhöhung investiver Förderungen im Bereich Kultur, insbesondere für Bau und Raumerhaltung.
In einem auf Gewinnerzielung strukturierten System können Unternehmungen mit Zielen wie Nachhaltigkeit, gesellschaftlicher Teilhaben und (Sozio-) kulturellem Austausch auf lange Sicht nicht bestehen. Da kulturelle Veranstaltungen einen erheblichen Mehrwert für die Gemeinschaft bringen und damit staatliche Interessen bedienen, müssen diese Formate auch gesonderte Wertschätzung erfahren. Dies gilt insbesondere für ländlichen Regionen, welche oft von Emigration betroffen sind!
Es sollte sichergestellt werden, dass zweckungebundene Mittel bereitgestellt werden, um die Infrastruktur in Vereinen und bei Raumgeber*innen zu sichern, insbesondere angesichts steigender Energiekosten und Gentrifizierungseffekten. Ein beträchtlicher Anteil sozio-kultureller Projekte und Veranstaltungen wird hauptsächlich auf ehrenamtlicher Basis organisiert. Es ist jedoch unrealistisch anzunehmen, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Erhalt von Räumlichkeiten, Gebäuden und Plätzen selbst generiert werden können.
In einer Umgebung, die von rendite-orientierten Strukturen geprägt ist, stehen unsere Projekte langfristig vor großen Herausforderungen und werden möglicherweise an den Stadtrand oder sogar aus der Stadt verdrängt. Dies steht im Widerspruch zu unserer Überzeugung, dass unsere Städte und Gemeinden den dort lebenden Menschen gehören sollten und nicht allein dem Höchstbietenden zur Verfügung stehen dürfen.
(Bundes-, Landes- und Kommunalebene)
8. Einführung eines transparenten und leicht zugänglichen Beratungssystems im Förderwesen, um Kulturschaffenden einen niedrigschwelligen Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen und den “Förder-jungle” zu entwirren. Durch diese Maßnahme soll die Chancengleichheit für Kulturschaffende verbessert, die bürokratischen Hürden bei der Beantragung von Fördergeldern reduziert und so die förderrechtlichen Richtlinien möglichst effizient umgesetzt werden.
(Landes- und Kommunalebene)
7. eine verstärkte finanzielle und strukturelle Unterstützung zur Förderung von Jugendarbeit in der kulturellen Szene, insbesondere für FLINTA*-Personen.
Gegenwärtig gestaltet es sich oftmals schwierig, junge Menschen in kulturelle Projekte zu integrieren oder sie dazu zu ermutigen, eigene Projekte umzusetzen, da finanzielle Mittel begrenzt sind, Praktika häufig unzureichend vergütet werden und Kulturakteur*innen oft zeitlich stark beansprucht sind, um zusätzliche Zeit für Einarbeitungen aufzubringen.
Eine angemessene Vergütung für Praktika ist unerlässlich, während Kulturschaffende verstärkt Unterstützung benötigen, um jungen Menschen den Zugang zu bestehenden Projekten und Fördermöglichkeiten zu erleichtern. Es ist wichtig, jungen Menschen, insbesondere FLINTA*-Personen, die Möglichkeit zu geben, eigene Projekte zu initiieren, Verantwortung zu übernehmen und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Auf diese Weise können wir dazu beitragen, die männlich dominierte Kulturlandschaft aufzubrechen und die nächste Generation von kulturell engagierten Personen für die Zukunft zu fördern.
Durch staatliche Fördermaßnahmen und Zuschüsse können mehr Ressourcen für die Jugendarbeit bereitgestellt werden, um die Umsetzung von Projekten und die angemessene Vergütung von Praktika zu ermöglichen.
Weitere Maßnahmen könnten die Etablierung von Mentoring-Programmen, die Durchführung von Schulungen und Workshops zur Sensibilisierung für Jugendanliegen in der Kulturszene sowie gezielte Förderprogramme zur Stärkung von FLINTA*-Personen umfassen.
(Landes- und Kommunalebene)
9. Einführung von mehr zweckgebundenen Mikroförderungen zur Unterstützung von Kleinveranstaltungen. Durch gezielte Finanzierung sollen Kleinveranstalter*innen in der Kulturszene gefördert werden, um die Vielfalt und den Zugang zu (sub)-kulturellen Veranstaltungen zu erhöhen und kleinere kulturelle Initiativen zu stärken.
Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum, der oft von Emigration betroffen ist. Hier spielen kulturelle Veranstaltungen eine entscheidende Rolle für die Attraktivität und Lebensqualität der Region. Die Förderung von Kleinveranstaltungen hilft dabei, kulturelle Angebote auch außerhalb der urbanen Zentren zugänglicher zu machen und trägt zur Stärkung der Gemeinschaft und Identität in ländlichen Gebieten bei.
(Landes- und Kommunalebene)
10. Entwicklung umsetzbarer Auflagen für Kleinveranstaltungen, um die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen auf kleinerer Ebene zu erleichtern und bürokratische Hürden zu reduzieren.
Ähnlich wie kleine Unternehmen oder Start-Ups benötigen auch soziokulturelle Veranstaltungen flexiblere gesetzliche Vorgaben, die besser auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies beinhaltet die Einführung von weniger bürokratischen Genehmigungsverfahren und Vergünstigungen, um den Veranstalter*innen mehr Spielraum und Unterstützung zu bieten.
Viele soziokulturelle Veranstaltungen werden von ehrenamtlichen Strukturen organisiert und durchgeführt. Daher ist es wichtig, dass Entscheidungsträger*innen diese Besonderheit bei ihren Entscheidungen berücksichtigen und eine gesonderte Betrachtung ermöglichen, ohne dabei die Verwaltung in unangemessene oder riskante Entscheidungen zu drängen.
(Landes- und Kommunalebene)
11. Schaffung und Bereitstellung von kulturellen Einrichtungen sowie Projekt- und Lagerräumen für Kulturschaffende durch die Umnutzung von Leerstand, insbesondere im ländlichen Raum.
Hierbei sollten staatliche Programme zur Verfügung gestellt werden, um die Renovierung und nutzungskonforme Anpassung leerstehender Gebäude zu unterstützen.
Die kulturellen Zentren in ländlichen Gebieten müssen unterstützt oder sogar erst geschaffen werden und für künstlerische Aktivitäten, kulturelle Veranstaltungen und Community-Events nutzbar gemacht werden. Der Auswanderung und Hoffnungslosigkeit in den ländlichen Regionen muss aktiv entgegengewirkt werden.
Es können staatliche Maßnahmen ergriffen und Programme geschaffen werden, um passende Leerstände zu identifizieren. Diese Maßnahmen sollten auch die finanzielle Unterstützung für die Umgestaltung der Räumlichkeiten sowie ein transparentes Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Interessenten umfassen.
Es sollte ebenfalls ermöglicht werden, leerstehende Räumlichkeiten generell für Zwischennutzungen zu öffnen. Es können Regelungen eingeführt werden, wonach diese innerhalb einer festgesetzten Frist für Zwischennutzungen freigegeben werden sollen.
Die Räumlichkeiten können als Ateliers, Werkstätten, Probe- und Lagerräume genutzt werden. Darüber hinaus sollte die Stadt die langfristige Vermietung dieser Räume zu erschwinglichen Preisen sicherstellen, um eine nachhaltige Nutzung durch die lokale Kreativszene zu gewährleisten.
(Landes- und Kommunalebene)
12. Ablösung der TA-Lärm durch eine Kulturschallverordnung zugunsten des Kulturbetriebs
Aktuell stattfindende kulturelle Veranstaltungen sind durch die Vorgaben der sogenannten „Technische Anleitung Lärm“ (TA-Lärm) stark beschränkt. Die Mess- und Bewertungsregelungen für Schallemissionen sind derzeit für Industrie- und Kulturveranstaltungen gleichermaßen geltend und ignorieren damit sowohl die Realität des gesellschaftlichen Miteinanders im Kulturbetrieb als auch vorhandene, adäquate Lösungsmöglichkeiten, die einen Kulturbetrieb ermöglichen und gleichzeitig berechtige Interessen von Anwohnenden gewähren. Daher fordern wir eine Kulturschallverodnung, wie sie bereits durch den Live Musik Kommission e.V. gefordert wird (https://www.livemusikkommission.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/03/LiveKomm_Kulturschallverordnung.pdf).
Diese sieht vor, dass für Geräusche von kulturellen Veranstaltungen gesonderte Regelungen, außerhalb der TA-Lärm, in Kraft treten. Durch die Durchsetzung einer Kulturschallverordnung wird die gesellschaftliche Rolle von Kulturbetrieben anerkannt, der Betrieb von kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen geschützt und gesichert.
(Bundes- und Landesebene)
13. Unterstützung bei Schallschutzmaßnahmen
Gemäß Punkt 13 bedarf es einer dringenden Überprüfung sowie Anpassung der verschiedenen Interessen, um den aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dabei ist es entscheidend, Lärmbeschwerden ernst zu nehmen und unter anderem mit gezielten Investitionen in Schallschutzkonzepte nachhaltige Lösungen für auftretende Probleme umzusetzen. Statt die Finanzierungslast ausschließlich den Kulturbetrieben zu überlassen, plädieren wir für eine Förderung von Schallschutzmaßnahmen. Dies trägt dazu bei, Interessenkonflikte langfristig zu lösen und eine lebendige Stadtgesellschaft zu fördern.
Beispielhaft seien die Berliner Fördermaßnahmen für die Clubkultur sowie Schallschutzmaßnahmen für Parks genannt, die als Orientierung für eine regionale Umsetzung dienen können.
(Landes- und Kommunalebene)
14. Schaffung und Schutz von sicheren Räumen in der Nacht- und Tanzkultur! Um sichere und inklusive Umgebungen, insbesondere in Nacht-Clubs, zu gewährleisten, ist die aktive Unterstützung von Awareness-Konzepten und- Arbeit von entscheidender Bedeutung.
Es bedarf der Implementierung von Richtlinien und Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Veranstaltungen für Menschen jeden Geschlechts, Alters, Herkunft, sexueller Orientierung und unabhängig von Äußerlichkeiten sicher sind. Dies kann durch Schulungen für Veranstalter*innen und Personal sowie durch die Einführung von Awareness-Strukturen und Anti-Diskriminierungsrichtlinien erreicht werden.
Die damit verbundenen Kosten, von der Konzepterstellung über Schulungen bis zur aktiven Arbeit von Awarenessteams, sind für kulturelle Institutionen langfristig schwer zu stemmen. Daher gilt es eine umfassende Förderung für Awareness-Arbeit und- Konzepte zu etablieren, die nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in Bildungseinrichtungen, Unternehmen, im Gesundheitswesen und bei (sozio-) kulturellen Veranstaltungen verankert sind. Es ist von essentieller Bedeutung, finanzielle Unterstützung bereitzustellen, um sicherzustellen, dass diese wichtige Arbeit nachhaltig geleistet werden kann.
Die Gründung eines zentralen Dachvereins in Thüringen wäre zudem von Vorteil, um Kulturschaffenden und Veranstalter*innen eine lokale Anlaufstelle für Unterstützung bei der Awareness-Arbeit zu bieten und sie von Abhängigkeiten überregionaler Ressourcen, wie aus Berlin oder Leipzig, zu entlasten.
15. Fête de la Musique als gesetzlicher Feiertag!
Die “Fête de la Musique” ist ein Tag, der in vielen Städten weltweit gefeiert und an dem Musik in all ihrer Vielfalt und Lebendigkeit zelebriert wird. Das bietet eine hervorragende Gelegenheit für lokale Musiker*innen, ihre Kunst einem breiten Publikum zu präsentieren. Die Anerkennung der “Fête de la Musique” als gesetzlicher Feiertag würde die Sichtbarkeit und Unterstützung für lokale Künstler*innen erhöhen und ihre wichtige Rolle im Zusammenhalt der Gesellschaft hervorheben. Zudem würde dies einen barrierearmen Zugang zur Kultur und zur lokalen Musikszene für die gesamte Bevölkerung stärken.
(Bundes- und Landesebene)
(Landes- und Kommunalebene)
16. Überarbeitung und Aktualisierung der Regelungen bezüglich der Tanzverbote an stillen Feiertagen gemäß §6 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes.
Stille Feiertage sind ein Relikt aus vergangen Zeiten und stehen im Widerspruch zum heutigen Verständnis von kultureller Freiheit. Clubs und Kulturschaffende stehen jedes Jahr erneut vor den Einschränkungen durch stille Feiertage wie Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag. Diese Feiertage verbieten kulturelle Tanzveranstaltungen an mindestens drei Wochenenden im Jahr. Obwohl dies auf dem ersten Blick nicht viel erscheint, führen die Restriktionen zu finanziellen Einbußen für kulturelle Unternehmen und erschweren es kulturinteressierten Menschen, an diesen Tagen auszugehen.
Daher fordern wir eine Anpassung der Vorschriften gemäß §6 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes an die Bedürfnisse der heutigen Gesellschaft. Eine Neufassung dieser Regelungen ist erforderlich, um die Freiheit kultureller Aktivitäten an diesen Tagen zu ermöglichen,
(Landesebene)
auf kommunaler Ebene:
17. Umsetzung des sogenannten ‘Agent of Change’-Prinzips oder anderer geeigneter Lösungen, um zu verhindern, dass eine lebendige, kulturell geprägte Stadt zahlungskräftigen Investor*innen und lärmempfindlichen Neuanwohner*innen überlassen wird. Es ist erforderlich, die Verteilungslast von Investitionen in der Stadtentwicklung neu zu überdenken. Es ist nicht hinzunehmen, dass kulturelle und wirtschaftliche Interessen gegeneinander aufgewogen werden. Stattdessen müssen Mechanismen etabliert werden, die sicherstellen, dass Veränderungen in der Stadtentwicklung im Einklang mit der bestehenden Kulturszene und den Bedürfnissen der Bewohner*innen erfolgen. Auch ist es inakzeptabel, dass ganze Kulturorte aufgrund der Lärmempfindlichkeit einzelner Anwohner*innen geschlossen oder aus der Stadt verdrängt werden.
(Landes- und Kommunalebene)
18. Einführung einer*s Nachtbeauftragten : Wir fordern die zügige Einrichtung und adäquate Finanzierung einer Nachtbeauftragten-Stelle bzw. Koordinierungsstelle für das Nachtleben. Diese Position soll die Interessen der Nacht- und Tanzkultur in der Stadt vertreten und sich für die Belange von Clubbetreiber*innen, Kulturschaffenden und Nachtschwärmer*innen einsetzen. Die nachtbeauftragte Person soll als Ansprechpartner*in für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Nacht- und Tanzkultur fungieren und Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung dieser Kulturszene initiieren. Die Kultur “nach 20Uhr” benötigt bessere Ansprechpartner*innen. Dies kann nicht aus dem Ehrenamt gestemmt werden, sondern benötigt eine institutionelle Stelle.
(Kommunalebene)
19. die Schaffung von weiteren kommunalen, freien Veranstaltungsflächen / Open-Air-Flächen.
Insbesondere in städtischen Gebieten Thüringens müssen Räume geschaffen werden, die den Bewohner*innen und Kulturschaffenden niedrigschwellige Nutzungsmöglichkeiten bieten.
Diese Flächen sollten die Bedürfnisse der Kulturszene sowie der angrenzenden Anwohner*innen berücksichtigen und durch die aktive Unterstützung seitens der Kommunen und Länder bereitgestellt werden.
(Landes- und Kommunalebene)
20 .Nutzung der Bühne auf dem Erfurter Domplatz auch für Subkultur-Veranstaltungen. Es sollte gewährleistet sein, dass die Bühne im Sommer auf dem Domplatz nicht nur für Mainstream-Veranstaltungen, sondern auch für Veranstaltungen der Subkultur und Formate regionaler Akteur*innen genutzt werden kann. Diese Berücksichtigung sollte in den Ausschreibungen der Stadt erfolgen, um den Bedürfnissen der lokalen Künstler*innen gerecht zu werden. Durch die Nutzung von Synergien kann dies den regionalen Künstler*innen eine niedrigschwellige Möglichkeit bieten um überregionales Potenzial zu eröffnen.
(Kommunalebene)
21. Schaffung von neuen Projekt-Räumen und -flächen in der “Erfurter Seenplatte”.
Der Standortvorteil in der Mitte Deutschlands sollte für deutschlandweite Veranstaltungsformate genutzt werden. Hierfür ist eine geeignete Fläche erforderlich, deren Realisierung derzeit nur durch staatliche Unterstützung möglich ist. Die Tatsache, dass Veranstaltungsformate wie das “Highfield” nicht mehr hier stattfinden, ist aus unserer Sicht schlichtweg inakzeptabel. Es ist daher wichtig, auf Landes- und Kommunalebene Maßnahmen zu ergreifen, um diese Potenziale optimal zu nutzen und die Attraktivität der Region für deutschlandweite Veranstaltungen zu steigern.
(Landes- und Kommunalebene)